Ergebnis der zweiten Verhandlungsrunde: Kein tragfähiges Angebot
Statt eines konkreten Angebots wurde lediglich ein sogenannter „Lösungskorridor“ skizziert. Die Arbeitgeber sprechen von einem „Schnaps über der Inflation“ – doch ein genauer Blick zeigt, dass dieser Korridor kaum Substanzielles enthält:
- Die Entgelterhöhung soll auf drei Haushaltsjahre gestreckt werden.
- Ein erster Erhöhungsschritt wäre frühestens im Frühjahr 2026 vorgesehen – das bedeutet mindestens 4 bis 5 Nullmonate.
- Einen Mindestbetrag lehnt die TdL vollständig ab.
Zum Ausbildungspaket wurde lediglich erklärt, man wolle „etwas für die Azubis tun“. Konkreter geworden sind die Arbeitgeber nur bei der Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in den Jahren 2026 bis 2028 – insgesamt um gerade einmal 120 Euro. Der Mobilitätszuschuss wurde von der TdL kurzerhand abgeräumt.
Bei unseren Forderungen zu Zulagen für Wechselschicht- und Schichtdienst sowie Sonn- und Feiertagszuschlägen hat es zwar Gespräche gegeben, aber keine konkreten Angebote.
Die Tarifierung der wissenschaftlichen Hilfskräfte (TV-Stud) lehnt die TdL weiterhin rundweg ab. Die vorgebrachten Argumente wirken konstruiert:
- Man verweist auf angebliche finanzielle Probleme der Hochschulen.
- Zudem heißt es, die „Fesseln eines Tarifvertrags“ würden die Wissenschaftsfreiheit einschränken.
Gleichzeitig wird ignoriert, dass sich die Arbeitgeber nicht an ihre schuldrechtliche Verpflichtung halten: Die Laufzeiten der Verträge wissenschaftlicher Hilfskräfte liegen weiterhin vielfach unter einem Jahr. Die Studierendenvertretungen konnten mit eigenen Erhebungen belegen, dass über 30 % der Verträge kürzer als ein Jahr sind. Statt dies als Problem anzuerkennen, nutzt die TdL es als Argument, um zu behaupten, eine Mindestvertragslaufzeit werde nicht gebraucht oder nicht gewünscht.
Angesichts dieser Situation ist klar: Ohne Druck bewegt sich nichts.


